Rechtsprechung
   BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3842
BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81 (https://dejure.org/1982,3842)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1982 - 5 AZR 316/81 (https://dejure.org/1982,3842)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 5 AZR 316/81 (https://dejure.org/1982,3842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 118
  • NJW 1983, 2904 (Ls.)
  • VersR 1983, 380
  • JR 1983, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
    a) Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 s AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG} AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt} ferner die auch zur Veröffentlichung 6.
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
    Das gleiche gilt für den überwiegenden Teil des Schrifttums, b) Demgegenüber hält der Sechste Senat (Urteil vom 12. August 1982 - 6 AZR 1117/79 - ebenfalls zur Veröffentlichung vorgesehen) den Eingriff in durch vertragliche Einheitsregelungen gestaltete Ansprüche durch Betriebsvereinbarung nur insoweit für zulässig, wie es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 BetrVG gehören.
  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

    Auszug aus BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
    a) Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 s AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG} AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt} ferner die auch zur Veröffentlichung 6.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

    Auszug aus BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
    vorgesehenen Entscheidungen vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 53/80 und 3 AZR 518/80 -) haben solche ablösenden Betriebsvereinbarungen grundsätzlich und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie als zulässig angesehen.
  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81
    a) Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 s AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG} AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt} ferner die auch zur Veröffentlichung 6.
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 8. Dezember 1982 beschlossen (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972):.

    Der vorlegende Fünfte Senat als der zur Entscheidung des Rechtsstreits berufene gesetzliche Richter hat im Vorlagebeschluss dargelegt, dass er die vorgelegten Fragen für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreites für erheblich hält (BAG 41, 118, 121 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Der Fünfte Senat hat am 8. Dezember 1982 nach mündlicher Verhandlung beschlossen (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972), nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zu folgenden Fragen herbeizuführen :.

    Der Fünfte Senat hatte mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (aaO) den Großen Senat nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG angerufen.

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

    Erst die Vorlagebeschlüsse des Fünften Senats vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und des erkennenden Senats vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) stellten im Hinblick auf das Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982 (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) die Frage nach dem Rang und der Reichweite der unterschiedlichen Rechtsquellen des Vertrags- und des Betriebsverfassungsrechts.
  • BAG, 19.09.1985 - 2 AZR 188/83

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigung desArbeitsverhältnisses

    Der Fünfte Senat hat durch Beschluß vom 8. Dezember 1982 - 5 AZH 316/81 - (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) den Großen Senat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG zur Entscheidung darüber angerufen, welchen der nunmehr voneinander abweichenden Grundsätze der ablösenden Betriebsvereinbarung zu folgen ist.
  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Der Fünfte Senat hat bereits mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) gemäß § 45 At>s. 2 Satz 1 ArbGG den Großen Senat angerufen, weil es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handele, deren Beantwortung zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 473/89

    Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung -

    Erst die Vorlagebeschlüsse des Fünften Senats vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und des erkennenden Senats vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) stellten im Hinblick auf das Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982 (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) die Frage nach dem Rang und der Reichweite der unterschiedlichen Rechtsquellen des Vertrags- und des Betriebsverfassungsrechts.
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 481/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

    Die breite Diskussion des Problems führte dazu, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Frage mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und der Dritte Senat mit Beschluß vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) dem Großen Senat vorlegten.
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 560/89

    Ablösung einer betrieblichen Ruhegeldordnung durch eine Betriebsvereinbarung -

    Erst die Vorlagebeschlüsse des Fünften Senats vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und des erkennenden Senats vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) stellten im Hinblick auf das Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982 (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) die Frage nach dem Rang und der Reichweite der unterschiedlichen Rechtsquellen des Vertrags- und des Betriebsverfassungsrechts.
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 480/90

    Widerruf und Einschränkung einer Versorgungsanwartschaft - Beachtung des

    Die breite Diskussion des Problems führte dazu, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Frage mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und der Dritte Senat mit Beschluß vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung) dem Großen Senat vorlegten.
  • BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91

    Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer

    Dem Landesarbeitsgericht ist aber in der Hilfserwägung zu folgen, daß ein Vertrauensschutz jedenfalls nicht mehr angenommen werden kann für die Zeit nach Anrufung des Großen Senats durch den Beschluß des Fünften Senats vom 8. Dezember 1982 (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972) und des Dritten Senats vom 30. April 1985 (BAGE 48, 337 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 482/90

    Ablösung einer vertraglichen Versorgungsordnung durch Widerruf - Anspruch auf

  • BAG, 22.10.1991 - 3 AZR 483/90

    Anspruch auf unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorliegen einer

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81

    Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82

    Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht